In der gestrigen Kabinettssitzung hat die Bayerische Staatsregierung die Aufnahme des 7. Bauabschnittes in das Jahreskrankenhausbauprogramm des Freistaates Bayern beschlossen. Damit ist diese Großinvestition mit deutlich über 20 Mio. € finanziell
abgesichert.
Der 7. Bauabschnitt läuft unter dem sperrigen Arbeitstitel „Neustrukturierung des Zentral-OP, Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA), Entbindung und Akutgeriatrie“ und umfasst den ersten von zwei hierfür notwendigen baulichen Maßnahmen. Mit einer ersten – dem jetzt genehmigten 7. BA – werden der Kreisssaal und die ZSVA als Aufstockung auf den westlichen und mittleren Pavillon neben dem Haupteingang neu verortet. Die notwendigen Flächenerweiterungen für die Akutgeriatrie erfolgen in einem neuen Baukörper im nordöstlichen Teil des Grundstücks. In der Ebene EG befindet sich die akutgeriatrische Station mit 41 Betten. In der Ebene UG sind die Tagesklinik mit 15 Plätzen, der Arztdienst, zugehörige Ver- und Entsorgungsräume und zentrale Technikräume untergebracht.
Bis es soweit ist, wird allerdings noch etwas Zeit vergehen. Es sind jetzt noch zwei weitere Genehmigungsschritte (Fachliche Billigung durch die Regierung der Oberpfalz und Baugenehmigung durch die Stadt Neumarkt) notwendig, bis mit dem Bau begonnen werden darf. Geplant ist ein Baubeginn Mitte 2017. Die Gesamtkosten belaufen sich auf deutlich über 20 Mio. €. Im Jahreskrankenhausbauprogramm ist eine Summe von 21,84 Mio. € eingeplant, die endgültige Summe wird jedoch erst mit der Fachlichen Billigung durch die Regierung der Oberpfalz festgelegt.
Die zweite notwendige Maßnahme beinhaltet den Umbau des Zentral-OP mit den zusätzlichen genehmigten Flächen. Hierfür konnte noch keine Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm erreicht werden. Es müssen aber ohnehin zunächst die mit dem 7. BA neu geschaffenen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um im Bestand beginnen zu können.