Rechtsaufsicht bestätigt Oberbürgermeister Thomas Thumann: Bewerbung um LGS 2022 nicht möglich

Die Rechtsaufsicht am Landratsamt Neumarkt hat Oberbürgermeister Thomas Thumann in seiner Ansicht bestätigt, dass aufgrund des anlehnenden Beschlusses im Stadtrat vom 22.09.2016 hinsichtlich Standort und Mittelbereitstellung eine Bewerbung für die Landesgartenschau 2022 unmöglich zu realisieren sei.

Im Antwortschreiben an Dieter Ries zu dessen Dienstaufsichtsbeschwerde heißt es abschließend dazu, dass Oberbürgermeister Thumann daher auch kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei. Das Stadtoberhaupt sieht sich damit voll in seiner Vorgehensweise bestätigt:„ Für mich ist das auch ein Sieg der Vernunft und der Klarheit im Umgang mit Stadtratsbeschlüssen, die man nicht einfach so auslegen kann, wie es einem gerade am Besten in den Kram passt.“ Zwar hatte der Stadtrat in seiner Sitzung am 30.6.2016 beschlossen, dass die Stadt sich um die Durchführung der LGS im Jahr 2022 bewerben soll, die nach dem Rückzug von Traunstein neu vergeben wird.

 

Aber in der Sitzung am 22.9.2016 war dann der Beschluss abgelehnt worden, der die Durchführung eines Workshops zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen, die Festlegung des Standortes für die LGS auf das Areal „Flugfeld“ und die Mittelfreigabe zur Erstellung der erforderlichen Unterlagen beinhaltet hätte. Der Oberbürgermeister hatte daher im Nachgang zu dieser Sitzung des Stadtrates folgerichtig festgestellt, dass dieser Beschluss für ihn das Ende des Projektes „Bewerbung um die Landesgartenschau 2022“ darstellt. „Wir werden von der Verwaltung her das Thema daher auch nicht weiter verfolgen“, so hatte sich Neumarkts Oberbürgermeister im Oktober weiter dazu geäußert. Dieter Ries hatte darauf mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt reagiert und zugleich einen Antrag auf Bestellung eines Beauftragten gestellt.

 

Beide Anträge wurden nun vom Landratsamt zurückgewiesen. Zwar sei es laut Rechtsaufsicht aufgrund des Artikels 114 der Gemeindeordnung grundsätzlich möglich, einen Beauftragten durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu bestellen. Dies sei aber nur unter genau festgelegten Bedingungen möglich, die laut Rechtsaufsicht im Fall der Stadt Neumarkt überhaupt nicht vorliegen. Ebenfalls ohne Erfolg für Ries verlief die Dienstaufsichtsbeschwerde. Auch sie wurde nun von der Rechtsaufsicht als „unbegründet“ eingestuft und damit das Vorgehen des Oberbürgermeisters bestätigt. Denn aufgrund der bisherigen Beschlusslage fehle zum einen die Festlegung auf ein bestimmtes Areal, für das die Bewerbung um die LGS 2022 erfolgen solle und es seien auch keine Mittel für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen bereitgestellt worden.

 

Damit könne der ursprüngliche Beschluss vom 30.6.2016, wonach sich die Stadt um die Landesgartenschau 2022 bewerben solle, nicht vollzogen werden. „Es ist daher rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden, dass der Oberbürgermeister davon ausgeht, dass eine Bewerbung mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen aufgrund der vorliegenden Beschlusslage nicht möglich ist“, so das Landratsamt in seiner Festlegung dazu. Weiter heißt es dort: „Ein Fehlverhalten kann ihm daher nicht vorgeworfen werden.“