BBV Bezirksvorstand Oberpfalz diskutiert mit Generalsekretär Hans Müller über künftige Entwicklungen in der Landwirtschaft

Resolution zu geplanten Leitungen in der Oberpfalz verabschiedet

BBV Präsident Franz Kustner konnte kürzlich bei einer Bezirksvorstandsitzung des BBV Oberpfalz Generalsekretär Hans Müller zum gemeinsamen Austausch begrüßen. Herr Müller verdeutlichte, dass der Bayerische Bauernverband mit seinen Dienstleistungs-unternehmen den Verbandsmitgliedern ein umfangreiches Beratungsangebot zur Verfügung stellt.

„Ziel ist es, den Bauern und Grundeigentümern mit der gesamten Familie in den verschiedenen Lebenssituationen umfassend weiterzuhelfen“, so Müller, nach dem Leitspruch: „Miteinander für Sie und Ihren Erfolg – Gemeinsam für eine lebenswerte Zukunft.“ Der Bayerische Bauernverband stehe dabei nicht für eine Politik des „Wachsen oder Weichen“ sondern es gehe darum, für jeden Betrieb den besten Weg einer nachhaltigen individuellen Weiterentwicklung mit ausreichender Wertschöpfung und Lebensqualität zu finden. Die Lösung liege dabei keineswegs nur im quantitativen Wachstum der Betriebe, sondern es gebe sehr viele Beispiele, wo durch Diversifizierung, Schaffung zusätzlicher Standbeine, Einkommenskombination usw. individuelle, zukunftsträchtige Lösungen gefunden worden sind.

 

Ein weiteres Thema war die große Betroffenheit der Oberpfalz bei den geplanten Leitungsprojekten Ostbayernring und Südostlink. Die Vorstandsmitglieder waren sich darin einig, dass endlich das Entschädigungs- und Dienstbarkeitsrecht für den für den überregionalen Leitungsbau geändert werden muss. In einer hierzu einstimmig verabschiedeten Resolution an die Bundestags- und Landtagsabgeordneten der Oberpfalz wird festgestellt, es sei nicht mehr zeitgemäß, für dauerhafte Eingriffe ins Grundeigentum durch private Netzbetreiber nur einmalige Abfindungen zu leisten. „Angesichts garantierter Renditen für diese Netzbetreiber ist es an der Zeit, auch für die betroffenen Grundeigentümer regelmäßig wiederkehrende Leistungen festzulegen. Hierzu sind unbedingt die notwendigen gesetzlichen Regelungen zu treffen.“

 

Weitere Forderungen in der Resolution sind der Verzicht auf zusätzliche ökologische Ausgleichsmaßnahmen, eine faire Einbindung betroffener Grundeigentümer und Bewirtschafter, die Trassenführung möglichst über öffentliche Grundstücksflächen, die Stärkung regionaler Initiativen zur Stromerzeugung und Speicherung, sowie umfassende Bodenschutzkonzepte mit Begleitung unabhängiger Sachverständiger.