Stadt hat Versammlungsstätten überprüft

Die Stadt Neumarkt hat heuer wieder zahlreiche Ver- sammlungsstätten in Neumarkt überprüft. Laut Versamm-lungsstättenverordnung muss diese Prüfung spätestens alle drei Jahre erfolgen. Bei den diesjährigen Prüfungen wurden von den Mitarbeitern des Bau- ordnungsamtes keine wesentlichen Beanstandungen festgestellt.

In einem Fall war ein Feuerlöscher abgelaufen und musste ersetzt werden, in einem anderen musste der Betreiber eine fehlende Bescheinigung nachreichen. Ansonsten waren bei den geprüften Versammlungsstätten die Betriebsvorschriften eingehalten, alle vorgeschriebenen, wiederkehrenden Prüfungen der sicherheitstechnischen Anlagen waren von den Betreibern der Versammlungsstätten fristgerecht durchgeführt worden und auch eventuell bestehende Mängel wurden beseitigt. Wichtigster Punkt bei der Prüfung der Versammlungsstätten durch die Stadt ist immer die Prüfung, ob die Rettungswege gesichert und frei sind. Dies bezieht sich zum einen auf die Zufahrtsmöglichkeiten von Einsatzfahrzeugen wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Zum anderen aber auch auf die Rettungswege in den Versammlungsstätten, die ständig freigehalten werden müssen. Dazu gehört es auch, dass die Türen von Rettungswegen unverschlossen sind. Hier waren alle geprüften Versammlungsstätten ohne Beanstandung.

 

Als Versammlungsstätten gelten Räume, in denen sich bei Veranstaltungen 200 und mehr Besucher aufhalten, dazu zählen etwa Discotheken, größere Nebenräume von Gaststätten, aber auch Räume in kirchlichen und ähnlichen Einrichtungen in dieser Größenordnung. Auch die Veranstaltungsräume der Stadt unterliegen der Verordnung und werden regelmäßig überprüft.