Katholisches Pfarrhaus in Deining kann mit 34.000 € aus der Bayerischen Landesstiftung rechnen. Weitere Zuschüsse für den Landkreis.

Die Bayerische Landesstiftung verteilt Gelder für Maßnahmen der Denkmalpflege und im Sozialbereich. Der Schwerpunkt der Fördertätigkeit liegt vor allem in der Förderung von baulichen Maßnahmen im kulturellen und im sozialen Bereich. Dazu gehören Kirchen, Klöster, Schlösser, Burgen und ähnliche Baudenkmäler sowie Museen ebenso wie z.B. finanzielle Hilfen beim Ankauf von Kunstwerken, die Unterstützung der Errichtung zeitgeschichtlicher Dokumentationszentren und Brauchtumseinrichtungen.

Das Pfarrhaus in Deining kann mit 34.000 € aus der Bayerischen Landesstiftung saniert werden. Das teilt der SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Strobl – er ist stellvertretendes Mitglied im Stiftungsrat – nach der Sitzung der Bayerischen Landesstiftung am Donnerstag in der Staatskanzlei mit. Strobl: „Ich freue mich, dass auch wieder viele Maßnahmen aus unserer Region bezuschusst werden können.“

Hier die einzelnen Maßnahmen aus dem Landkreis Neumarkt:

Der Kath. Kirchenstiftung Deining wird zur Generalsanierung des Kath. Pfarrhauses in Deining ein Zuschuss in Höhe von 34.000 € bewilligt (wie oben erwähnt).

 

Die Kath. Kirchenstiftung St. Johannes der Täufer Batzhausen kann sich über einen Zuschuss in Höhe von 5.400 € für die Außeninstandsetzung der Kath. Pfarrkirche St. Johannes der Täufer in Batzhausen freuen.

 

Für die Sanierung der Stuckdecke in der Kath. Filialkirche St. Ägidius in Forchheim (Stadt Freystadt) bekommt die Kath. Kirchenstiftung St. Ägidius Forchheim einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € bewilligt. Dem Baudenkmal wird regionale Bedeutung beigemessen.

 

Die Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Evangelist Wappersdorf bekommt für die Außensanierung der Kath. Filialkirche St. Johannes Evangelist in Wappersdorf einen Zuschuss in Höhe von 15.700 €.

 

Mit einem Zuschuss von 700€ kann die Gemeinde Deining für die Restaurierung der Ausstattung der Kapelle Herz Jesus in Sternberg rechnen.

 

30.000 € bewilligt der Stiftungsrat für die Sanierung des ehemaligen Wohnstallhauses (Schusterhaus), Klosterhof 14 in Seligenporten.

 

Zur Sanierung des Anwesens Klosterhof 18 in Seligenporten wird ein Zuschuss in Höhe von 26.000 € bewilligt. Dem ortsbildprägenden Baudenkmal wird regionale Bedeutung beigemessen.

 

„Viele Projekte wären ohne diese Fördergelder zum Scheitern verurteilt“, stellt Strobl fest und beruft sich auch auf die Bayerische Verfassung. Darin heißt es in Artikel 141 (2): „Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die Aufgabe, die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen.“ Also, so Strobl, sind diese Zuschüsse keine Almosen, sondern ein eindeutiger Verfassungsauftrag des Freistaates.

 

Alle Informationen über Antragswesen und Antragsvoraussetzungen können unter www.landesstiftung.bayern.de nachgelesen werden.