TagesTickets gelten am Reformationstag und Allerheiligen zwei Tage lang Endspurt bei den Freizeitbussen

Die TagesTickets des VGN sind bei Ausflüglern sehr beliebt. Denn an Wochenenden gelten sie nicht nur einen Tag sondern für Samstag und Sonntag. Auch an zusammenhängenden Feiertagen bietet der VGN die Zwei-Tage-Regelung. Eine solche Dreingabe gibt es in diesem Jahr am Reformationstag und an Allerheiligen. Wer am Dienstag, 31. Oktober ein TagesTicket löst, kann damit auch noch am Mittwoch, 1. November fahren.

Allerheiligen ist zudem der letzte Betriebstag der Freizeitbuslinien des VGN. Wer einen Ausflug mit einer der 24 speziell für den Freizeitverkehr eingerichteten Linien unternehmen möchte, hat an den beiden Feiertagen nochmals Gelegenheit dazu. Sie fahren in unterfränkische Weinorte, zu Brauereien in Mittel-und Oberfranken, ins Fichtelgebirge, in die Wanderregionen der Fränkischen Schweiz und in der Oberpfalz sowie ins Fränkische Seenland. Mit Fahrradanhänger verkehren Busse in den Steigerwald, entlang der Vils, nach Dietfurt im Altmühltal und nach Greding im südlichen Landkreis Roth. Mehr Infos unter www.vgn.de/freizeitlinien.