Ordnungsamt der Stadt hat nichts mit dem Absender „Zentrales Gewerbeverzeichnis – Region Neumarkt“ zu tun

Bei der Stadt sind Nachfragen eingegangen, ob die Stadtverwaltung etwas mit dem Eintrag in einem sogenannten „Zentralen Gewerbeverzeichnis – Region Neumarkt“ zu tun hat.

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um das Angebot eines privaten Anbieters handelt und um keinen offiziellen behördlichen Eintrag. Die Stadt unterstreicht darüber hinaus, dass somit auch kein Zusammenhang zwischen einem Gewerbeeintrag im Ordnungsamt der Stadt und diesem „Zentralen Gewerbeverzeichnis“ besteht.

 

Es gibt daher auch keine Pflicht oder Notwendigkeit, dieses möglicherweise kostenpflichtige Angebot zum Eintrag in das Verzeichnis anzunehmen. Gewerbetreibende sollten daher für sich überlegen, ob sie auf das Fax oder Schreiben antworten wollen.