Wichtige Neuerung für den Senioren-Nachmittag beim Juravolksfest: Kein Einladungsschreiben mehr, sondern Ausweis mitbringen

Fotos: Franz Janka
Fotos: Franz Janka

Bereits seit 1995 lädt die Stadt Neumarkt die Senioren zu einem eigenen Nachmittag auf das Neumarkter Jura-Volksfest ein. Dies wird auch heuer wieder so sein, wenn am Donnerstag, 16. August 2018, über 4.500 Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Neumarkt erwartet werden, die älter als 75 Jahre sind und hier ihren Wohnsitz haben. Diesmal werden die Senioren aber im Vorfeld nicht wie früher per Post schriftlich eingeladen, sondern jeder Bewohner Neumarkts mit 75 Jahren und älter kann in die Große Jurahalle kommen und erhält dort wie gewohnt die Bier- und Essensmarken als Gutscheine. Um seine Berechtigung nachzuweisen sollte jeder Senior seinen Personalausweis mitbringen. Am Haupteingang zur Großen Jurahalle wird nach Vorzeigen des Ausweises die Berechtigung des Seniors anhand einer Liste geprüft. Jede berechtigte Seniorin und jeder berechtigte Senior erhält dann einen Chip, mit dem er weiter zur eigentlichen Markenausgabe im Inneren der Großen Jurahalle geht. Dort erhält er wie bisher von den ausgebenden Stadträten gegen Abgabe des Chips die Bier- und Hähnchenmarken ausgehändigt.

Hintergrund für diese neue Regelung ist die seit Mai geltende Datenschutzgrundverordnung und die dazugehörigen Datenschutzgesetze. Sie erlauben es laut Ansicht des Landesbeauftragten für Datenschutz nicht, dass die Stadt Neumarkt die Meldedaten zur schriftlichen Einladung an die Senioren für diesen Nachmittag verwendet. Den Senioren-Nachmittag gar nicht mehr in der Art mit den Gutscheinen für die Senioren durchführen wollte Oberbürgermeister Thomas Thumann wegen dieser Einschränkung nicht. „Die Abschaffung war für mich gar keine Option, denn der Senioren-Nachmittag in dieser Form ist eine gute und langjährige Tradition, die wir beibehalten werden. Aber es ist schon ein enormer Aufwand, wenn sich unsere Verwaltung nun wegen der neuen Datenschutzrichtlinien ein neues Verfahren überlegen muss und die Markenverteilung dennoch geordnet ablaufen soll. Auch künftig sollen die Seniorinnen und Senioren bei Blasmusik und Bewirtung einen schönen Tag am Volksfest verbringen.“

 

Dennoch rechnet die Stadt am Hauptzugang zur Großen Jurahalle (neben dem Imbiss der Fa. Liebermann) mit Wartezeiten. Um die Prüfung der Berechtigung der Senioren zu beschleunigen, werden zwei verschiedene Linien gebildet, je nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Seniorin oder des Seniors. Von A bis L wird die eine Linie sein, von M bis Z die andere. Die Stadt bittet die Seniorinnen und Senioren unbedingt, sich dabei in der richtigen Reihe anzustellen, um den Vorgang zu beschleunigen. Dabei sollten sie auch schon den Ausweis parat haben, mit dem Ihre Identität zweifelsfrei geprüft werden kann. Wegen der vorhergehenden Prüfung beginnt die Ausgabe der Marken diesmal bereits um 11.00 Uhr, nicht wie bisher um 11.30 Uhr.

 

Die Freimarken für Senioren können aber bereits im Vorfeld im Hauptamt der Stadt, im Rathaus III, 2. OG, Zimmer 9, zu den üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Freitag zwischen 8.30 Uhr und 13.00 Uhr abgeholt worden. Auch hier ist ein Ausweis als Nachweis erforderlich.

 

Soweit Angehörige von berechtigten Seniorinnen und Senioren die Marken im Auftrag abholen, sollte auch dabei der Ausweis des Seniors mit vorgelegt werden. Mit den Seniorenheimen im Stadtgebiet hat die Stadt Neumarkt bereits Kontakt aufgenommen und mitgeteilt, dass die Heimleitung für deren Seniorinnen und Senioren die Bier- und Hähnchenmarken zentral beim Hauptamt abholen kann. Die Stadt bedauert diese Vorgehensweise, weist aber noch einmal darauf hin, dass sie dem Datenschutz geschuldet ist. Ungeachtet dieser neuen Vorgehensweise und des damit verbundenen Aufwands hofft die Stadt Neumarkt, dass die Seniorinnen und Senioren wie jedes Jahr einen schönen und unbeschwerten Tag auf dem Festplatz verbringen werden.