Kirchenvorstandswahl

Wahrscheinlich haben Sie es schon mitbekommen, am 21. Oktober finden in den Kirchengemeinden, die zur Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern gehören, Kirchenvorstandswahlen statt. Im Dekanatsbezirk, Neumarkt in der Oberpfalz, stellen sich in elf Gemeinden 129 Kandidierende zur Wahl, von denen 63 gewählt werden. Es ist schön, dass sich immer wieder Ehrenamtliche finden, die Verantwortung für Ihre Kirchengemeinde übernehmen. Auch in Ihrer Gemeinde wird gewählt. Sie können mitentscheiden, wer in den nächsten sechs Jahren Ihre Gemeinde leitet.

 Post von der Evangelischen Kirche

Manche von Ihnen werden schon Post bekommen haben: Erstmals hat die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern sich für die allgemeine Briefwahl entschieden und allen Mitgliedern (Brief-)Wahlunterlagen zuzusenden. Der Versand erfolgt vom 17. bis zum 3 0.9.2018. Sollten Sie ende der ersten Oktoberwoche noch keine Wahlunterlagen erhalten haben, können Sie sich gerne an Ihr Pfarramt wenden.

Alle Wahlberechtigten bekommen nicht nur wie bei den letzten Kirchenvorstandswahlen ihren Wahlausweis zugesandt, sondern zusätzlich einen Stimmzettel, einen blauen Wahlumschlag und einen weißen Rücksendeumschlag.

 

Mehrere Möglichkeiten

Damit haben Sie nun verschiedene Möglichkeiten zu wählen:

Entweder…

1) …Sie gehen wie bisher ins Wahllokal und wählen wie gewohnt dort.

Bitte nehmen Sie dazu Ihren Wahlausweis und Ihren Stimmzettel mit.

Oder…

2) …Sie füllen den Stimmzettel zuhause aus und stecken ihn in den blauen Wahlumschlag, den Sie dann zusammen mit Ihrem Wahlausweis in den Rücksendeumschlag stecken.

Diesen werfen Sie dann rechtzeitig vor der Wahl bei Ihrem Pfarramt ein (Adresse steht auf dem Wahlausweis).

Oder…

3) … Sie tun das bei 2) Beschriebene und werfen den Rücksendeumschlag in einen Briefkasten der Deutschen Post AG, so dass er per Post rechtzeitig vor dem Wahltag ans Pfarramt geschickt wird. Das Porto zahlt Ihre Kirchengemeinde.

Achtung: Rücksendungen ohne Wahlausweis können nicht gezählt werden.

 

Durch den Wahlausweis wird sichergestellt, dass niemand per Post und zusätzlich im Wahllokal zur Wahl geht. Liegt der Wahlausweis nicht im Rücksendeumschlag bei, kann das nicht überprüft werden. Damit machen Sie Ihre Stimmabgabe ungültig!

 

Die Briefwahl kurz zusammengefasst

Der angekreuzte Stimmzettel muss in den blauen Wahlumschlag und der blaue Wahlumschlag zusammen mit dem Wahlausweis in den weißen Rücksendeumschlag (siehe auch Grafik „Wegweiser für die Briefwahl“).

Informationen zu Kandidierenden, Stimmbezirken und vielem mehr

Beim Versand der Wahlunterlagen kann leider keine weitere Information beigelegt werden. Achten Sie daher bitte auf die Informationen Ihrer Kirchengemeinde zur Wahl: Dort finden SieInformationen über die Kandidierenden, ggf. über verschiedene Stimmbezirke und vieles mehr.

 

Aufruf zur Wahl

Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Entscheiden Sie über die Zukunft Ihrer Kirchengemeinde mit, indem Sie sich entscheiden: Ich glaub. Ich wähl.

 

Rund um den 1. Advent:

Startschuss für den neuen Kirchenvorstand

Nach der Wahl ist der neue Kirchenvorstand noch nicht gleich im Amt. Es werden dann – je nach Größe des Kirchenvorstands – noch ein bis drei Mitglieder in den Kirchenvorstand berufen.

Um den Anfang des neuen Kirchenjahres herum werden die neuen Kirchenvorstände in ganz Bayern im Gottesdienst eingeführt: am 18., am 25. November am 2. Dezember oder am 9. Dezember 2018.

 

Noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen zur Kirchenvorstandswahl haben, können Sie sich an folgende Personen und Stellen wenden:

– den Vertrauensausschuss, der die Wahl in Ihrer Gemeinde organisiert

– das Pfarramt Ihrer Gemeinde

– an Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin

 

Über den Kirchenvorstand hinaus

Wenn der neue Kirchenvorstand ein paar Monate im Amt ist, wird die Dekanatssynode neu zusammengesetzt.

 

Die Dekanatssynode

Die Dekanatssynode besteht aus einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern des Pfarrkapitels, mindestens doppelt so vielen Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen sowie besonders berufenen Mitgliedern, deren Zahl nicht mehr als ein Fünftel der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen betragen darf. Die Dekanin, ihr Stellvertreter gehören der Dekanatssynode an (und falls vorhanden die ortsansässigen Mitglieder der Landessynode). Die neuen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher wählen dabei, wer aus ihren Reihen in die Dekanatssynode kommt.

 

Der Dekanatsausschuss

Die neue Dekanatssynode wählt innerhalb eines Jahres den neuen Dekanatsausschuss. Dem Dekanatsausschuss gehören die Dekanin als Vorsitz, die beiden gewählten Mitglieder des Präsidiums der Dekanatssynode, der stellvertretende Dekan und u. U. der Senior an. Dazu kommen noch die von der Dekanatssynode aus ihrer Mitte gewählten Mitglieder. Der neue Dekanatsausschuss kann selbst noch bis zu fünf weitere Mitglieder in den Dekanatsausschuss berufen. Die Anzahl der Ehrenamtlichen muss aber mindestens die Hälfte der Mitglieder des Dekanatsausschusses betragen.

Dekanatssynode und Dekanatsausschuss treffen wichtige Entscheidungen für die Zukunft des ganzen Dekanats.