Bürgertreff im Sportzentrum Berg - vorerst keine Nutzung der Mehrzweckhalle für den Vereinssport

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger waren auf Einladung der Gemeinde zu einer weiteren Besichtigung der Baustelle Sportzentrum an der Schulstraße gekommen. Bürger- meister Helmut Himmler und Architekt Dimitrios Kogios erläuterten die Funktionalität der Mehrzweckhalle, die bereits in Betrieb ist, und die weiteren Abläufe der Bauarbeiten im Hallenbad sowie im Außenbereich der großen Sport- und Kulturanlage.

Die neue Mehrzweckhalle und das Hallenbad sollen – so Bürgermeister Helmut Himmler - neben dem Schulsport selbstverständlich auch für den Vereinssport und – soweit möglich – für freie Sportgruppen zur Verfügung gestellt werden. Die übergreifende Bedeutung des Sports (Gesundheit-Bewegung, Geselligkeit, Zusammenhalt, Regelbewusstsein erlernen etc.) sei gemeinhin bekannt. Gleichwohl könne die neue Sporthalle  für die außerschulische Nutzung noch nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

  • Brandschutz: Die Nutzungsaufnahme der Sportanlage erfordert den gesicherten und in Deutschland äußerst anspruchsvollen Brandschutz, der die Sicherheit der Menschen gewährleistet. Bis zum 1. Februar 2019 hat die Gemeinde  lediglich eine Nutzungsfreigabe für den Schulsport und nur für die Mehrzweckhalle mit Umkleidetrakt mit Duschen.
  • Im Februar 2019 wird es nach Fertigstellung des Sportzentrums noch den Brandschutz II mit allen Gebäudeteilen geben. Die Mehrzweckhalle ist eine sog. Versammlungsstätte und dafür gibt es besonders hohe Anforderungen an den Brandschutz. Erst wenn die Brandschutz-Freigabe für das gesamte Sportzentrum erfolgt ist, kann dieses für den Allgemeinsport zur Verfügung stehen.
  • Im Frühjahr 2019 gibt es am Sportzentrum keine Parkplätze, weil diese neu gebaut werden. Somit ist eine allgemeine, erweiterte Nutzung von Hallenbad und Sporthalle unrealistisch. Der Schulsport findet aber sowohl in der Mehrzweckhalle als auch im Hallenbad statt.      Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der „Rund-um-die-Uhr-Betrieb“ des Sportzentrums Berg ab Herbst 2019 möglich sein wird.

 

Ohne Brandschutz-Freigabe und Statik-Bescheinigung werde er als Bürgermeister  weder das Hallenbad noch die Mehrzweckhalle für die Allgemeinheit freigeben. Dafür hätten manche Mitbürger kein Verständnis. Der Bürgermeister sei u.a. Leiter der Sicherheitsbehörde Gemeinde und damit a priori in unmittelbarer Verantwortung in Fragen der allgemeinen Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Bei Rechtsverstößen und hemdsärmeliger Handhabung von Sicherheitsfragen würde im Unglücks- bzw. Katastrophenfall der Bürgermeister vor dem Staatsanwalt und gegebenenfalls vor Gericht stehen – selbstverständlich, und das sei auch richtig so! Gegenüber Sicherheitsfragen seien alle anderen Erwägungen nachrangig, denn jedes Menschenleben sei schließlich einmalig und heilig!