Änderung der Verkehrsregelung in der Mussinanstraße

Derzeit laufen die vorbereitenden Arbeiten für die Änderung der Verkehrsregelung in der Mussinanstraße mit ihren Stichstraßen. Dort soll die bisherige Tempo-30-Zone aufgelöst und durch eine Vorfahrtsregelung zugunsten der Mussinanstraße ersetzt werden. Damit setzt die Verwaltung den Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltsenats vom Juli 2018 um. Dieser sieht vor, dass es mit der Aufhebung der Tempo-30-Zone in der Mussinanstraße keine Rechts-vor-Links-Regelung mehr gibt. Alle einmündenden Seitenstraßen in die Mussinanstraße sind mit dem Zeichen „Vorfahrt achten“ und die von der Altdorfer Straße zum Berliner Ring führende Linie der Mussinanstraße ist mit Vorfahrtszeichen zu beschildern. Derzeit errichtet die Stadt die Fundamente für die Hülsen, das Standrohr und die Schilder. Insgesamt sind rund 100 Schilder notwendig. Dafür rechnet die Stadt mit Gesamtkosten von rund 30.000 Euro. Zudem ist geplant, Einbauten in der Mussinanstraße im Sinne von Verengungen und Querungshilfen anzubringen, um die Geschwindigkeit zu drosseln. Ab voraussichtlich Ende dieser Woche soll die neue Regelung gelten. Die Stadt bittet die Verkehrsteilnehmer daher um besondere Vorsicht und um Einhaltung der dort gültigen Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Auch Verkehrskontrollen werden in den Anfangswochen verstärkt dort durchgeführt werden.

Hintergrund der Neuregelung ist ein Verkehrsunfall in der Mussinanstraße im Januar 2015 und die Schadensklärung durch die beteiligten Versicherungen. Sowohl das Amtsgericht Neumarkt als auch das Landgericht Nürnberg/Fürth waren in ihren Urteilen der Ansicht, dass Autofahrer die Vorfahrtsberechtigung einer Stichstraße gegenüber der Mussinanstraße nicht unmittelbar erkennen können. Die Pflasteroptik der einmündenden Straßen sowie des Gehwegbereiches lassen laut Ansicht der Richter die Bevorrechtigung des Rechts-vor-Links Verkehrs nicht ersichtlich sein. Im Nachgang zu dem Urteil war die Stadt daher angehalten, eine rechtssichere Situation herbeizuführen. Sie hat dazu mit der Oberen Verkehrsbehörde bei der Regierung der Oberpfalz und der Polizeiinspektion Neumarkt Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Eine Variante wäre die bauliche Umgestaltung sämtlicher Einmündungen der Stichstraßen in die Mussinanstraße gewesen, die zu Kosten von rund 740.000 Euro geführt hätte. Letztlich hätte jede Stichstraße bis zu einer Tiefe von mindestens zehn Metern sowie die Gehweg- und Einmündungsbereiche völlig neu gestaltet werden müssen. Sowohl die Mitglieder des Verkehrsausschusses als auch die Stadträte im Bausenat haben sich gegen diese aufwändige und teure Möglichkeit entschieden. Stattdessen sollte die Aufhebung der Tempo-30-Zone realisiert werden.