Tiertransporte aus der EU müssen ausnahmslos nach EU Tiertransportvorschriften durchgeführt werden

BRÜSSEL. Der Transport von lebenden Tieren sowohl in Drittstaaten als auch innerhalb der EU unterliegt strengsten EU-Verordnungen. „Jeder Transport mit lebenden Tieren muss gesetzeskonform durchgeführt werden, jeder Tiertransport muss sachgerecht durchgeführt wird“, so der bayerische CSU-Europaabgeordnete und agrarpolitischer Sprecher der EVP Fraktion Albert Deß. Der Tierschutz hat einen hohen Stellenwert und wird streng und regelmäßig kontrolliert. In regelmäßigen Abständen bewertet die EU-Kommission Tiertransporte aus Deutschland in Nicht-EU-Staaten. Lebendviehtransporte aus Deutschland erhalten meist gute Bewertungen, zufrieden kann man aber erst dann sein, wenn es keine Beanstandungen mehr gibt. Tiertransportbetreiber müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren bewusst sein. Zuwiderhandelnde müssen empfindlich bestraft werden. Kommission und die nationalen Behörden müssen mit aller Härte gegen die Verursacher vorgehen und bei Verstößen auch die Konzessionen entziehen. Der in der EU gesetzlich geltende Tierschutz muss ausnahmslos bei allen Transporten mit Tieren angewandt werden, auch grenzüberschreitend und auch bei Transporten in Drittstaaten. Das Wohlergehen von Tieren muss oberste Priorität haben und jedes Zuwiderhandeln muss strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.