Immaterielles Kulturerbe verbindet Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft

Seit 2003 stellt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit, wie beispielsweise den spanischen Flamenco, die iranische Teppich-Knüpfkunst, die traditionelle chinesische Medizin oder die Genossenschaftsidee aus Deutschland, das dem Übereinkommen 2013 beigetreten ist.

„Immaterielles Kulturerbe – das sind von Wissen und Können getragene lebendige Traditionen, die von Menschen praktiziert und an die nächste Generation weitergegeben werden. Das können Musik und Tanz, Bräuche, aber auch Naturwissen oder traditionelle Handwerkstechniken sein. Dieses kulturelle Erbe gehört zur Heimat. Es verbindet Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“, stellte Finanz und Heimatminister Albert Füracker zum Start der neuen Bewerbungsrunde heute fest. Bis zum 30. Oktober 2019 können nun Gruppen, die eine kulturelle Ausdrucksform praktizieren, beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis und das Bundesweite Verzeichnis beantragen.

 

„Die Geschichte des immateriellen Kulturerbes wird von Generation zu Generation weitererzählt und dabei stets neu interpretiert. Sie ist lebendig, weil sie Identität stiftet und auf Veränderungen in der Welt reagiert. Das immaterielle Kulturerbe in Bayern wird von unzähligen Menschen gepflegt, die sich – oft ehrenamtlich – in beeindruckender Weise engagieren“, betont Füracker. Interessierte und Antragsteller können sich bei der eigens dafür eingerichteten Beratungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern informieren (ike@volkskunde.badw.de, Tel.: 089 – 51 55 61 44). Zudem besteht die Möglichkeit, an einer der beiden Informationsveranstaltungen am 30. April 2019 in München oder am 6. Mai 2019 in Würzburg teilzunehmen, die das Finanz- und Heimatministerium gemeinsam mit der Beratungsstelle anbietet. Nähere Informationen dazu sowie zum bundesweit einheitlichen Bewerbungsverfahren finden sich im Internet unter www.ike.bayern.de.

 

Zuletzt wurden im Dezember 2018 auf Vorschlag des Freistaats Bayern das Augsburger Hohe Friedensfest, die Fürther Michaelis-Kirchweih, die Baumfelderwirtschaft und die traditionelle Dörrobstherstellung im Steigerwald sowie die Oberpfälzer Zoiglkultur in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Parallel dazu wird das im Freistaat Bayern verortete immaterielle Kulturgut in einem eigenen Bayerischen Landesverzeichnis dokumentiert. Fachexperten begleiten die Entscheidungsprozesse auf Bundes- und auf Landesebene und prüfen die Einhaltung der Kriterien des UNESCO-Übereinkommens.