Jobcenter.digital: Neues Online-Angebot

Für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Landkreis Neumarkt i.d.OPf. gibt es ab sofort ein neues Online-Angebot. Jetzt können sie, zusätzlich zu ihren bisherigen Zugangskanälen, online z. B. die Weiterbewilligung von Leistungen beantragen und dem Jobcenter Veränderungen mitteilen.

 

 

 

Geschäftsführer Alfons Wagner zu dem neuen Angebot: „Das Jobcenter Landkreis Neumarkt i.d.OPf. ermöglicht erstmalig seinen Kundinnen und Kunden, über den Online-Kanal z. B. den Weiterbewilligungsantrag einzureichen. Das ist ein wichtiger Schritt, denn es erleichtert den Kunden, uns die relevanten Informationen und Unterlagen online zukommen zu lassen und sie können dies zeit- und ortsunabhängig tun. Außerdem sparen sie Porto oder Fahrkosten.“

 

Mit dem Start werden in der ersten Ausbaustufe Veränderungsmitteilungen, Weiterbewilligungsanträge und ein zielgruppenspezifisches Informationsangebot zugänglich gemacht. Weitere Funktionen und Verbesserungen sollen kontinuierlich folgen.

 

Möglich wird dieses neue Online-Angebot durch das Projekt „GE-ONLINE“ der Bundesagentur für Arbeit (BA), das die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für die Kundinnen und Kunden der Jobcenter realisiert. Dieses Gesetz aus dem Jahr 2017 verpflichtet Verwaltungen zur Digitalisierung von Dienstleistungen.

 

Beim Projekt wurden kontinuierlich Kundinnen und Kunden verschiedener Jobcenter befragt und so an der Entwicklung beteiligt. Dadurch konnten wichtige Erkenntnisse erlangt werden, die in die kundenfreundliche Ausgestaltung des Angebots eingeflossen sind. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter wurden regelmäßig beispielsweise durch Workshops an der Entwicklung beteiligt.

 

Für die Nutzung von Jobcenter.digital ist eine Registrierung beim Jobcenter notwendig. Um alle Funktionalitäten des neuen Online-Angebots nutzen zu können, benötigen die Kundinnen und Kunden eine bestätigte Sicherheitsstufe, die nach Vorlage des Ausweises oder des neuen Personalausweises erteilt wird. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache beim Jobcenter erforderlich.