Steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau

Bundesrat beschließt auf Druck Bayerns das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
Bundesrat beschließt auf Druck Bayerns das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

„Die Situation auf den Wohnungsmärkten kann sich nachhaltig nur dann entspannen, wenn ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht. Das heißt bauen, bauen, bauen! Die gewaltigen Herausforderungen im Wohnungsbau sind ohne Einsatz privaten Kapitals nicht zu bewältigen. Deshalb braucht es auch flächendeckend attraktive steuerliche Rahmenbedingungen“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker

„Entsprechende Regelungen wurden bereits Ende 2018 vom Deutschen Bundestag beschlossen, hingen aber wegen der ablehnenden Haltung der Grünen über ein halbes Jahr im Bundesrat fest“, stellte Füracker fest. Auf Wunsch Bayerns wurde das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus letzten Freitag (28.06.) erneut auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates gesetzt und endlich beschlossen. „Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt. Mit diesem Gesetz wird die Grundlage für wichtige steuerliche Anreize für den freifinanzierten Wohnungsbau in ganz Deutschland geschaffen“, betonte Füracker. „Es freut mich, dass Teile der Grünen ihre parteitaktischen Überlegungen überwinden konnten und bei diesem wichtigen Thema ihren Widerstand aufgegeben haben.“

 

Konkret enthält das Gesetz eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung. Die Sonderabschreibung soll in Höhe von 5 Prozent zusätzlich zur linearen Abschreibung für 4 Jahre gewährt werden. Damit können innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden.