Baugebiet Richtheim in Berg – Bewerbung für Baugrundstücke im November und Dezember 2019

Baugebiet Richtheim_Juni 2018
Baugebiet Richtheim_Juni 2018

Der Gemeinderat der Gemeinde Berg hat am 19. September die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan “Richtheim-Straßfeld: Handel, Wohnen, Gewerbe” als Satzung beschlossen.

 

Vor dem Hintergrund zahlreicher Anfragen teilt Bürgermeister Helmut Himmler zum weiteren Verfahren mit:

 

· Nach den Beschlüssen des Gemeinderates mitsamt der Vergabekriterien muss der Flächennutzungsplan dem Landratsamt zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden.

 

· Erst nach dieser Genehmigung des Flächennutzungsplanes kann die Gemeinde den Bebauungsplan in Kraft setzen, wodurch endgültig Baurecht gegeben ist. Damit ist im Oktober zu rechnen.

 

· Das Bewerbungsverfahren für die Baugrundstücke läuft zwei Monate – im November und Dezember. Danach wird der Gemeinderat die Bauflächen vergeben.

 

· Der Bürgermeister weist darauf hin, dass im Rahmen des Berger Familienmodells nur Bewerber zum Zuge kommen, die kein eigenes Wohnhaus besitzen bzw. über keinen eigenen Bauplatz verfügen.

Eine Eigentumswohnung ist kein Bewerbungshindernis, allerdings muss der Verkauf der Eigentumswohnung zur Finanzierung des Wohnhauses nachgewiesen werden.

 

· Die Parzellen werden zum Preis von 115 Euro zuzüglich Erschließungskosten und damit weit unter dem derzeitigen Marktpreis veräußert.

 

· In den notariellen Kaufurkunden wird eine Bauverpflichtung festgesetzt, d. h. binnen sechs Jahren muss ein Wohnhaus errichtet werden. Ansonsten geht das Baugrundstück wieder an die Gemeinde zurück.

 

Die Gemeinde verweist ausdrücklich auf die Bewerbungsfrist im November und Dezember. Entgegen mancher Verlautbarungen – so Himmler – gibt es auch keine sog. Vormerklisten. Die Kommune wird in den Tageszeitungen, in der Gemeindezeitung “Berg aktuell” – November 2019 sowie im Internet (Homepage, Facebook) noch gesondert auf den Start des Bewerbungsverfahrens hinweisen.