Füracker: Länder fordern weitere steuerliche Verbesserungen fürs Ehrenamt

„In Deutschland ist fast jeder zweite ehrenamtlich aktiv. Mit ihrem unschätzbaren Einsatz für das Gemeinwohl sind die Ehrenamtlichen eine unentbehrliche Stütze der Gesellschaft, etwa bei Sport, Kultur, Heimatpflege, im sozial-karitativen Bereich, in den Rettungsdiensten oder der Feuerwehr. Unser Ziel ist es, die Arbeit der Vereine durch verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen zu erleichtern. Auf diesem Weg sind wir heute wieder ein ganzes Stück weitergekommen“, betont der Bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Er begrüßt daher den heutigen Beschluss (vom 26.9.) der Finanzministerkonferenz (FMK) der Länder, die den Bundesminister der Finanzen aufgefordert hat, ein Paket mit weiteren wichtigen Verbesserungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht auf den Weg zu bringen.

 

Viele Vorschläge, die in einem ersten Maßnahmenbündel der FMK im Mai 2019 beschlossen wurden, sind bereits Gegenstand der laufenden Beratungen zum Jahres-steuergesetz 2019 (so zum Beispiel eine signifikante Erhöhung der steuerlichen Freibeträge für nebenberuflich ehrenamtlich Tätige).

 

Die FMK der Länder hat heute einstimmig ein ganzes Paket von weiteren Reformvorschläge des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen, die der Bundesfinanzminister nun zügig umsetzen soll. Dieses umfasst unter anderem die:

 

  • Erweiterung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke, zum Beispiel um die „Förderung des Klimaschutzes“ und die „Förderung der Ortsverschönerung“
  • Erhöhung des Steuerfreibetrags für Vereine und bestimmte andere Körperschaften bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer von bisher 5.000 Euro auf künftig 7.500 Euro
  • Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendungsplicht für kleinere Körperschaften mit jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro.