Welche Baudichte verträgt ein Dorf in Berg? – Gemeinderat auf Besichtigungstour

Gute und begründete Entscheidungen im Rat der Gemeinde können durch entsprechende Präsentationen der Verwaltung vorbereitet werden, oftmals sollten sich die gewählten Gemeindevertreter aber vor Ort einen konkreten Eindruck von den zur Entscheidung anstehenden Sachverhalten bilden. Daher war Bürgermeister Helmut Himmler mit dem Gemeinderat in verschiedenen Orten der Gemeinde zur Besichtigung und Informationsgewinnung unterwegs.

 

Gartenbau Weißmüller, Riebling

Die Familie Weißmüller will das Betriebsgelände erweitern in Richtung Ludwigskanal. Zur Betriebserweiterung soll Wohnbereich sowie ein Bereich mit Pferdehaltung für die eigenen sechs Pferde kommen. Der Betrieb beschäftigt derzeit 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die Realisierung des Baurechtes ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss soll – sofern möglich – noch in diesem Jahr erfolgen. Die Kosten der Bauleitplanung sind von den Antragstellern zu tragen.

 

Richtheim: Sommerstockbahn an der Schwarzach

Die aktive Dorfgemeinschaft errichtet in Eigenleistung am Dorfplatz/Schwarzach eine Sommerstockbahn und hat mit den Erdarbeiten bereits begonnen. Die Gemeinde trägt die Sachkosten und der Bauhof wird begrenzte Leistungen erbringen.

 

Richtheim – Birnengasse: Antrag auf Ausweitung einer Spielstraße

Die Anwohner wünschen für die Sicherheit ihrer Kinder einen verkehrsberuhigen Bereich in Form einer Spielstraße. Eine Spielstraße bedeutet die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer und es darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Es wäre auch ein Umbau der wenig befahrenen Birnengasse erforderlich – diese mündet in die Gemeindeverbindungsstraße Richtheim-Riebling. Der Gemeinderat sieht keine Notwendigkeit für eine Spielstraße, da es in der Birnengasse nur sehr geringen Verkehr gibt und die Straße auch absolut übersichtlich ist.

 

Wegebaumaßnahmen im Umgriff von Berg

- Hausheim/Radweg zur Friedenskapelle

- Skaterpark – Röthbrücke – Röth

Die Kosten liegen bei rund 100.000,- Euro und die Sanierungsmaßnahmen durch eine Oberbauverstärkung der Fahrbahn sollten 2020 umgesetzt werden.

 

Meilenhofen – Tischtennisplatte am Kapellenplatz

Im Ort gibt es einen Konflikt wegen der Nutzung des Platzes neben der Ortskapelle durch die Jugendlichen. Ein Teil der Bürger fordert die Beseitigung der Tischtennisplatte, die Mehrheit der Eltern und vor allem die Jugendlichen wollen den Standort beibehalten.

Am 26.09.2019 gab es bereits ein „Dorfgespräch“ mit dem vom Bürgermeister vorgetragenem Vorschlag, dass die Nutzung für die Jugendlichen ein Jahr bis September 2020 bleibt. Dann kann man entscheiden, ob sich die Regelung bewährt hat oder ein anderer Standort festgelegt wird. Der Bürgermeister weist ausdrücklich darauf hin, dass das Verhalten der Jugendlichen keinerlei Beanstandungen hervorgerufen hat. Daher ist es sinnvoll, den „Ort der Dorfjugend“ zu belassen. Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

Wertstoffhof Kettenbach

Der Bürgermeister informiert über erforderliche Maßnahmen am Wertstoffhof. Sofern er weiter genutzt werden soll, sind Investitionen von rund 500.000,- Euro erforderlich. Die Abfallwirtschaft einschließlich Erddeponierung und Kreislaufwirtschaft ist Aufgabe des Landkreises. Daher muss die Gemeinde keinen eigenen Wertstoffhof und kein Baustoffrecycling betreiben, zumal der Wertstoffhof Blomenhof in unmittelbarer Nähe liegt. Die Angelegenheit ist im Gemeinderat zu behandeln.

 

Kettenbach – bauliche Erweiterung am Dorfrand

Derzeit wird die Wegebaumaßnahme Kettenbach-Hausheim durchgeführt. An dieser Straße soll eine geringfügige Erweiterung des Dorfes um zwei Bauparzellen erfolgen. Einen der Bauplätze kann die Gemeinde im Rahmen des „Berger Familienmodells“ anbieten, sobald Baurecht besteht. Zur Herstellung des Baurechts ist ein Bebauungsplan erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss sollte noch in diesem Jahr erfolgen.

 

Stöckelsberg – bauliche Entwicklung

In Stöckelsberg wird eine Option der verträglichen baulichen Entwicklung des Ortes besichtigt. An der Hagenhausener Straße soll eine geringfügige Erweiterung des Gemeindeteils Stöckelsberg ermöglicht werden. Hierzu ist ein Bebauungsplan – vereinfachtes Verfahren – erforderlich. Aufstellungsbeschluss: 2019

 

Mitterrohrenstadt – dichte Bebauung am Ortsbeginn

Der Gemeinde liegt eine Anfrage zur Bebauung eines Grundstücks mit zwei Doppelhäusern bei einer Grundstücksfläche von 1.240 m2 vor. Die Antragsteller (Bauträger) sowie der Architekt erläutern dem Gemeinderat das angedachte Projekt, das gefälliges und flächensparendes Bauen bedeuten würde. Bürgermeister Himmler macht hierzu ausführlich grundsätzliche Aussagen zur Entwicklung der Dörfer über das konkrete Wohnungsbauprojekt hinaus.

 

Der Gemeinderat hat sowohl das Recht als auch die Pflicht der Dorfgestaltung und -entwicklung. Bauträger und auch die Verkäufer von Grundstücken wollen ein möglichst erträgliches Geschäft machen. Dem gegenüber müssen die Vertreter der Gemeinde allerdings festlegen, welche Baudichte in Dörfern verträglich bzw. was eine Fehlentwicklung ist. Man sollte aus guten Gründen die Eigenart der Gemeindeteile bewahren und die Dörfer nicht zu Siedlungsgebieten mit möglichst dichter Bebauung degradieren. Damit würde man „die Seelen der Dörfer ohne jede Not leichtfertig verscherbeln.“

 

Die angefragte Bebauung wäre im Hauptort Berg mit seinen 3.000 Einwohnern machbar, in kleinen Dörfern nach seiner Auffassung aber nicht. Sofern es für die vorgesehene Bebauung in Mitterrohrenstadt zum Baurecht komme, sollte man die zwangsläufig einsetzende Entwicklung bedenken. Freie Grundstücke in Dörfern würden an Bauträger verkauft und es würde dann stets eine unangemessene Dichte der Bebauung gewünscht. Aus diesen Erwägungen ist aus seiner Sicht die Bebauung des 1.240 Quadratmeter großen Grundstücks mit nur einem Doppelhaus zulässig, angemessen und verantwortbar. Die Entscheidung über die Bauanfrage trifft nach der Besichtigung der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

 

Mobilfunk – Gebiete ohne Empfang

Der Bürgermeister teilt mit, dass Mobilfunkbetreiber Standorte für Masten zur Abdeckung von Flächen ohne Empfang mitgeteilt haben. Bei einem Gespräch im Rathaus zeigte sich, dass auch nach dem Bau der Funkmasten keine Garantie gegeben werden kann, dass die problematischen Gebiete auch tatsächlich abgedeckt werden können. Daher sind zum jetzigen Zeitpunkt weder Planungen noch Investitionen in den Bau von Masten verantwortbar, obwohl es in Bayern ein diesbezügliches Förderprogramm gibt. Die Gemeinden hätten aber erhebliche Eigenmittel zu tragen.