Bildung muss weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben!

Der Bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker setzt sich für eine möglichst weite Auslegung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen ein. „Alle auf nationaler Ebene vorhandenen Spielräume und EU-rechtlichen Möglichkeiten müssen vollständig ausgeschöpft werden,“ so Füracker in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

 

Hintergrund ist eine vorgesehene Gesetzesänderung, mit der die Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift für Bildungsleistungen, die z. B. Volkshochschulen erbringen, an EU-rechtliche Vorgaben und die höchstrichterliche Rechtsprechung angepasst wird.

 

Die bundesrechtlich vorgesehene Neufassung der Umsatzsteuerbefreiung führt in der Praxis vor allem bei den Volkshochschulen und anderen Bildungsträgern zu großen Unsicherheiten. „Es muss klargestellt werden, dass die Umsatzsteuerbefreiung im Bereich der Erwachsenen-, Familien- und Jugendbildung sowie für die Bereiche der sozialgesellschaftlichen und allgemeinen Weiterbildung unverändert bleibt“, erklärte der Finanzminister und betonte: „Es ist und bleibt ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung, dass der Zugang zum lebenslangen Lernen auch künftig ohne neue steuerliche Belastungen möglich ist, und zwar unabhängig von der unmittelbaren beruflichen Verwertbarkeit des Bildungsangebots“