Bewerbungen für Baugrundstücke im Gebiet Berg-Richtheim

Foto: Gemeinde Berg
Foto: Gemeinde Berg

Der Gemeinderat der Gemeinde Berg hat am 19. September die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan “Richtheim-Straßfeld: Handel, Wohnen, Gewerbe” als Satzung beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurde am 16. Oktober 2019 vom Landratsamt genehmigt. Sowohl der Flächennutzungs- als auch der Bebauungsplan wurden inzwischen bekannt gemacht, so dass die Planungen wirksam bzw. rechtskräftig sind. Es herrscht demzufolge Baurecht. Zur Zeit laufen bereits die Vermessungsarbeiten des 14-Hektar-Areals. 

Vor dem Hintergrund zahlreicher Anfragen teilt Bürgermeister Helmut Himmler zum weiteren Verfahren mit:

 

  • Das Bewerbungsverfahren für die Baugrundstücke läuft zwei Monate – im November und Dezember. Danach wird der Gemeinderat die Bauflächen vergeben.
  • Der Bürgermeister weist darauf hin, dass im Rahmen des Berger Familienmodells nur Bewerber zum Zuge kommen, die kein eigenes Wohnhaus besitzen bzw. über keinen eigenen Bauplatz verfügen.
  • Eine Eigentumswohnung ist kein Bewerbungshindernis, allerdings muss der Verkauf der Eigentumswohnung zur Finanzierung des Wohnhauses nachgewiesen werden.
  • Die Parzellen werden zum Preis von 115 Euro pro Quadratmeter zuzüglich Erschließungskosten und damit weit unter dem derzeitigen Marktpreis veräußert.
  • In den notariellen Kaufurkunden wird eine Bauverpflichtung festgesetzt, d. h. binnen sechs Jahren muss ein Wohnhaus errichtet werden. Ansonsten geht das Baugrundstück wieder an die Gemeinde zurück.
  • Veräußerungsverbot / Wohnverpflichtung 
  • Der Käufer hat sich zu verpflichten, während des Zeitraums von zehn Jahren - gerechnet ab Bezugsfertigkeit des auf dem Vertragsgrundstück zu errichtenden Wohnhauses - das Vertragsgrundstück samt aufstehender Gebäude nicht ohne Zustimmung der Gemeinde Berg in irgendeiner Weise zu veräußern sowie das zu errichtende Wohnhaus (Einzelhaus/Doppelhaus) selbst oder durch seinen Ehegatten oder durch einen seiner Verwandten in gerader Linie zu bewohnen.
  • Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser Verpflichtungen kann die Gemeinde Berg vom Käufer eine Kaufpreisnachzahlung in Höhe von 50 % des Kaufpreises (Grundstückspreis ohne Erschließungskosten) verlangen.

 

Die Gemeinde verweist ausdrücklich auf die Bewerbungsfrist im November und Dezember. Entgegen mancher Verlautbarungen – so Himmler – gibt es auch keine sog. Vormerklisten. Relevant seien nur und ausschließlich die Bewerbungen, die jetzt im November und Dezember im Berger Rathaus eingehen.

 

Die Vergaberichtlinien, die Bewerbungsunterlagen und der Parzellierungsplan können ab November von der Homepage der Gemeinde Berg heruntergeladen werden.

Alternativ dazu können diese Unterlagen auch im Bürgerbüro der Gemeinde Berg, Herrnstr. 1, 92348 Berg (Frau Distler, Zi. 2, Tel. 09189/4411-0, E-Mail: martina.distler@berg-opf.de) oder im Vorzimmer des Bürgermeisters (Frau Kuhn, Zi. 12, Tel. 09189/4411-21, E-Mail: roswitha.kuhn@berg-opf.de abgeholt werden.