Rummelsberger Diakonie zieht Bilanz beim Jahrespressegespräch

Foto: Ina Dehm
Foto: Ina Dehm

„Wir sind uns noch nicht sicher, ob das nicht eine Mogelpackung ist“, so die generelle Einschätzung des Vorstands der Rummelsberger Diakonie zum Bundesteilhabegesetz. Dieses regelt letztendlich die rechtliche Stellung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft und wurde 2017 erneuert, um den Betroffenen ein selbstbestimmteres Leben zu ermöglichen.

Was auf dem Papier prinzipiell gut klingt, brachte für die Verantwortlichen in Rummelsberg bislang vor allem eines mit sich: mehr Verwaltungsaufwand. Denn mit den neuen Regularien änderten sich z.B. in vielen Bereichen auch die Stellen, welche für erbrachte Leistungen zur Kasse gebeten werden konnten. „Wo wir früher eine Rechnung geschrieben haben, schreiben wir inzwischen drei“, resümiert Karl Schulz, Vorstand des Bereichs „Dienste“. Zumal fordere das Gesetz Entwicklungen, welche sich in der Realität aufgrund der generellen Rahmenbedingungen schwierig umsetzen ließen – der Ansatz, Menschen mit Behinderung öfter in dezentralen Wohnungen anstatt von zentralen Einrichtungen leben zu lassen, scheitere nicht selten am Mangel von bezahlbarem Wohnraum in den Kommunen.

 

Von diesen Aspekten abgesehen, zog man beim Jahrespressegespräch der Rummelsberger Diakonie eine positive Bilanz. Mit Finanzvorstand Harald Frei und Rektor Dr. Günter Breitenbach verlassen im Lauf der nächsten drei Monate zwar zwei langjährige Mitglieder die Führungsebene, frühzeitig wurde jedoch die Nachfolge geregelt. „Vor neun Jahren war bei uns in vielen Bereichen eine dringende Neuorientierung nötig, ich bin allen Beteiligten dankbar, dass diese mittlerweile erfolgreich abgeschlossen werden konnte“, so Dr. Breitenbach, welcher den größten Arbeitgeber des Ortes prinzipiell gut für die Zukunft aufgestellt sieht. Leichte Bauchschmerzen hat der scheidende Vorstandsvorsitzende nur bezüglich gesellschaftspolitischer Schwankungen – die Diskussionen über die Flüchtlingskrise hätten gezeigt, wie instabil die Stimmung in der Bevölkerung sein kann.

 

Im Bereich Kinder- und Jugendhilfe belegen die Erfahrungen der Rummelsberger, dass junge Menschen immer später verschiedene Lebensereignisse erreichen – der Auszug aus dem Elternhaus geschieht z.B. im Durchschnitt mit 23,5 Jahren. Viele Jugendämter unterstützen Hilfsleistungen aber nur bis zum 18. bzw. 21. Lebensjahr. Damit junge Menschen dann nicht ohne Unterstützung dastehen, benötige es gemeinsame Anstrengungen von freier und öffentlicher Jugendhilfe.