Umtausch von Führerscheinen im alten Format

Wie bereits durch die Medien veröffentlicht, müssen Inhaber von alten Führerscheinen diese in einen aktuellen EU-Kartenführerschein umtauschen.

 

Wegen der großen Anzahl von noch im Umlauf befindlichen Altführerscheinen ist es notwendig den Umtausch gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaber abzuwickeln

Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 01.01.1953 – 31.12.1958 sind verpflichtet Ihren Führerschein bis spätestens 31.12.2021 gegen den neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.

 

Zur Vermeidung eines Antragstaus und langen Wartezeiten gegen Ende der Umtauschfrist wird daher gebeten, schon möglichst frühzeitig beim Landratsamt Neumarkt den Umtausch seiner Fahrerlaubnis zu beantragen. Zur Antragstellung benötigen Sie lediglich ein biometrisches Passbild, Personalausweis und Ihren Führerschein.

 

Damit man sich nach der Antragstellung einen weiteren Gang zur Führerscheinstelle sparen kann, kommt der Führerschein auf Wunsch direkt nach Hause.