Erstattung der Elternbeiträge für Mittagsbetreuung

Wegen der Corona-Pandemie konnten Schulen und Mittagsbetreuungen über mehrere Wochen nicht bzw. nur im Rahmen einer Notbetreuung betreten werden. In seiner Sitzung vom 28. April 2020 hat der Bayerische Ministerrat beschlossen, dass diese Betretungsverbote finanziell nicht zu Lasten der Eltern gehen sollen. Der Freistaat wird dazu die Teilnehmerbeiträge in den Monaten April, Mai und Juni übernehmen, sofern in den jeweiligen Monaten keine Betreuungsleistungen (auch keine Notbetreuung) in Anspruch genommen werden bzw. wurden. Die vom Freistaat Bayern übernommenen Beträge werden direkt an die Stadt Neumarkt und nicht an die einzelnen Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Die Stadt Neumarkt erstattet dann die bereits geleisteten Teilnehmerbeiträge in der entsprechenden Höhe an die Eltern zurück. Hierzu ist kein Antrag der Erziehungsberechtigten nötig, die Erstattung wird nach Ablauf des entsprechenden Drei-Monatszeitraums (April bis Juni) gegen Mitte Juli ausbezahlt.