Testzentrum bei der kleinen Jurahalle bald in Betrieb

Nach der heutigen Sitzung der Koordinationsgruppe sind die Voraussetzungen für den Betrieb einer zentralen Teststelle im Landkreis geklärt:

Ab Freitag nächster Woche steht bei der kleinen Jurahalle in Neumarkt wieder ein Testzentrum für den Landkreis zur Verfügung.

Das Testzentrum wird von einem Team aus Mitarbeitern des Landratsamtes betrieben und kann als Drive-in mit dem PKW genutzt werden. Die Öffnungszeiten werden wochentags von 14.00 bis 18.00 Uhr sein.

Wer sich testen lassen will, muss sich allerdings zuvor im Landratsamt anmelden und bekommt einen Termin mitgeteilt. Die Anmeldemodalitäten gibt das Landratsamt Anfang nächster Woche über die Homepage www.landkreis-neumarkt.de und die Presse bekannt.

 

Appell, Regeln einzuhalten

 

Landrat Willibald Gailler appelliert an die Reiserückkehrer, die Quarantäne- und Testregeln strikt einzuhalten. Außerdem appelliert er an alle Bürgerinnen und Bürger, die Hygiene und Abstandsregelungen zu beachten und außerdem vorsichtig zu bleiben. Das dient dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger.

Für Einreisende aus Risikogebieten ist derzeit ein Corona-Test verpflichtend vorgeschrieben (Testungen z.B. an Flughäfen, Autobahnen oder beim Hausarzt). Maßgeblich für die Einstufung als Risikogebiet ist die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts (RKI). Einreisende müssen sich auch in häusliche Quarantäne in der eigenen Wohnung oder einer anderen geeigneten Unterkunft begeben, wenn sie sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Die Quarantäne gilt solange, bis ein negatives Testergebnis vorliegt, also auch für die Wartezeit, bis der Befund des Pflichttests vorliegt; längsten jedoch bis 14 Tage nach Einreise. Während dieser Zeit dürfen Sie keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht Ihrem Hausstand angehören.

Für Reiserückkehrer aus Regionen im Ausland, die nicht als Risikogebiet klassifiziert sind, wird auch dringend empfohlen, in den ersten Tagen Kontakte zu reduzieren und sich freiwillig testen zu lassen.

Sollten Beschwerden (beispielsweise Fieber, Husten, Atemnot, Geruchs- und Geschmacksstörungen) auftreten, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt bzw. dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 in Verbindung. Informieren Sie die Praxis unbedingt vorab telefonisch und teilen Sie mit, dass Sie sich nach einem Auslandsaufenthalt in häuslicher Quarantäne befinden.