Maskenpflicht für Grundschüler ausgesetzt

Das Landratsamt hat heute vom Gesundheitsministerium grünes Licht für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Tragen von Mund-Nasenschutz erhalten. Damit gilt die Befreiung vom Mund-Nasenschutz am Platz von morgen bis einschließlich Freitag. Nach den Ferien wird neu darüber entschieden. Die Ausnahmegenehmigung betrifft alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen eins bis vier und nur beim Sitzen am Platz. Alle anderen Schülerinnen und Schüler (ab Jahrgangsstufe fünf) müssen am Platz eine Maske tragen. Grundschüler auch auf Verkehrsflächen, d.h. sobald sie sich im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände bewegen.