Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf Einrichtungen der Stadt

Foto: Archivfoto – Siegfried Mandel
Foto: Archivfoto – Siegfried Mandel

Museen und Sporthallen werden geschlossen. Stadtbibliothek bleibt geöffnet, städtische Musikschule bietet weiter Unterricht an, Parteiverkehr mit Terminvereinbarung in den Rathäusern läuft weiter

Im Zusammenhang mit den vom Freistaat Bayern angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie muss die Stadt zahlreiche Einrichtungen vorübergehend schließen. Angesichts der Tatsache, dass der Freizeit- und Amateursport untersagt ist, hat das Hauptamt der Stadt die Schließung aller Sporthallen an den Grund- und Mittelschulen ab 02.11. bis zunächst einmal Ende November für den Freizeit- und Vereinssport veranlasst. Dies wurde den Vereinen bereits bekannt gegeben.

Nach derzeitigem Stand wird der Schulbetrieb nach den Herbstferien weiter in der Schule stattfinden, so dass hierfür die Sporthallen natürlich zur Verfügung stehen.

 

Außerdem sind die Museen zu schließen. Neben den privaten Museen wie das Museum für Historische Maybachfahrzeuge, das Brauereimuseum oder das Metzgereimuseum sind auch das Stadtmuseum und das Museum Lothar Fischer betroffen. Sie bleiben ab Montag, 2.11.2020 ebenfalls bis vorerst Ende November geschlossen. Die Stadtbibliothek ist laut Informationen des Bibliothekverbandes von den Maßnahmen nicht betroffen. Sie bleibt unter den jetzt schon dort geltenden Regeln mit Mund-Nasen-Masken-Pflicht, Abstands- und Hygienegeboten, reduzierten Besucherzahlen, verkürzten Aufenthaltszeiten usw. geöffnet. Ebenfalls geöffnet für den Unterricht bleibt die Sing- und Musikschule der Stadt. Dies hat das zuständige Staatsministerium dem Verband der Sing- und Musikschulen Bayern mitgeteilt.

 

Auch die Stadtverwaltung bleibt weiter erreichbar und bietet ihren Bürgern auch in Zeiten der Corona-Pandemie weiterhin die Möglichkeit, ihre Anliegen persönlich vortragen zu können. Dazu ist lediglich eine vorhergehende Terminabsprache notwendig. Diese kann telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen Amt bzw. Ansprechpartner erfolgen. Der Ansprechpartner bzw. dessen Kontakt findet sich auf der Internetseite der Stadt unter www.neumarkt.de unter dem Bereich „Rathaus und Bürgerservice“ unter „Ämter und Dienstleistungen“. Dort findet sich auch die entsprechende E-Mail-Adresse, um gegebenenfalls das Anliegen online zu klären und einen Besuch zu vermeiden. Auch über die Telefonzentrale mit der Rufnummer (09181) 255-0 kann man sich zum entsprechenden Amt wegen einer Terminvereinbarung verbinden lassen. Wer einen Termin hat, braucht dann nur am Eingang zum entsprechenden Rathaus zu klingeln und wird dann eingelassen. Im Rathaus II und Rathaus III befinden sich die Klingelanlagen auf der jeweiligen Etage.

 

Angesichts der Corona Pandemie und der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln empfiehlt die Stadt weiterhin den Bürgern, die Besuche auf das Notwendigste zu beschränken. Wer das Rathaus besucht, für den gilt verpflichtend das Tragen einer Mund-Nasen-Maske, wobei die Masken selber mitzubringen sind. Ein Zutritt ohne Maske wird nicht gewährt. Desinfektionsmittel stehen an den Zugängen bereit. Hinsichtlich der Erreichbarkeit gelten weiterhin die bekannten Zeiten:

Montag, Dienstag und Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 13.00 Uhr.